
RUBRIKEN
1 Eckdaten (letztes Update 08.10.21)
2 Unser Daheim: Der Sechseläuten Platz (letztes Update 08.10.21)
3 Anfahrt (letztes Update 08.10.21)
4 Hütten (letztes Update 08.10.21)
5 Hüttentypen und Masse (letztes Update 08.10.21)
6 Strom (letztes Update 08.10.21)
7 Food spezifische Informationen (letztes Update 08.10.21)
8 Kassensystem-Pflicht und Musik (letztes Update 08.10.21)
9 Dekoration (letztes Update 08.10.21)
I Kommunikation (letztes Update 01.11.21)
II Checklisten, Merkblätter, Anfahrtspläne (letztes Update 01.11.21)
III FAQ – Antworten auf die häufigsten Fragen (letztes Update 01.11.21)
IV Hüttenmieten und Berechnung Umsatzbeteiligung (letztes Update 08.10.21)
V Corona (letztes Update 20.12.21)
COVID: MASSNAHMEN UND RICHTLINIEN
Letztes Update. 20.10.2022
Auch bei uns bleibt alles etwas unsicher.
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Wir planen aktuell weiterhin den Markt zu den kommunizierten Daten.
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Wir planen den Markt aktuell weiterhin mit Zertifikat 3G mit Zugangskontrollen und einer maximalen Personenbelegung (basierend auf den Vorgaben des BAG).
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Es gibt für während den Marktöffnungszeiten einen separaten Zugang für Mitarbeiter:innen und Aussteller:innen sowie einen Ausstellerausweis und Bändeli.
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Wir sind im engen Austausch mit der Stadt und Kanton zu den genauen Vorschriften. Diese können sich jederzeit ändern.
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Unser detailliertes und angepasstes (20.12.) Schutzkonzept findet man hier.
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Aussteller verpflichten sich, unsere Massnahmen mitzutragen und die Einhaltung dieser Massnahmen zu unterstützen.
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Seit Montag, 6.12. müssen ALLE Aussteller:innen zu jeder Zeit, in der Hütte wie in den Chalets und auf den Toiletten (diese gelten als geschlossene Räume) eine Maske anhaben. Draussen, ausserhalb der Hütte und von geschlossenen Räumen, können Aussteller:innen mit 3G, sich ohne Maske bewegen.
UPDATE 06.12.2021, Maskentragepflicht und Zutrittsregelung Wienachtsdorf Zürich
Liebe:r Aussteller:in & Mitarbeiter:in
Gemäss bundesweiter und kantonaler Verordnung kann der Weihnachtsmarkt unter Zertifikatspflicht durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Gäste entweder geimpft, genesen oder getestet sein (GGG) und über ein gültiges Zertifikat und einen Ausweis verfügen müssen. Dies wird vom OK überprüft.
Für alle MA und Aussteller sowie die Mitarbeitenden der Aussteller (alle zusammen nachfolgend "Zugehörige" genannt), gilt die Zertifikatspflicht nicht. Wer kein Zertifikat vorweisen kann, muss ZU JEDER ZEIT (INNEN und AUSSEN) EINE MASKE TRAGEN. Die Maskentragepflicht wird kontrolliert und zuwiderhandeln führt zum Ausschluss vom Markt.
Es besteht seit Montag, 6.12. bei der Maskentragepflicht für die Zugehörigen mit der Möglichkeit, sich mittels Zertifikats (GGG), von der Maskentragepflicht AUSSERHALB der Hütte zu befreien. Wie kann man sich befreien?
Wer ein gültiges Covid-19 Zertifikat samt Ausweis vorweist, erhält von uns ein Armband ("Bändeli", welches die ganze Zeit getragen werden muss) und wird dadurch von der Maskentragepflicht befreit:
a. für die ganze Dauer des Weihnachtsmarktes, sofern sein Zertifikat erst nach Beendigung des Marktes abläuft.
b. für den jeweiligen Arbeitstag, sofern sein Zertifikat die Dauer des Marktes unterschreitet.
Wo man sich befreien und ein Bändeli beziehen kann, erfährt ihr am Checkin Tag. Tägliche Anlieferungen können von 8-10 Uhr stattfinden. Für "nur" anliefern wird kein Zertifikat benötigt.
Was muss man beachten?
Wir sind verpflichtet, den Zutritt der Aussteller und deren Mitarbeitenden zu kontrollieren.
Der Personaleingang ist ausschliesslich für Zugehörige und es gilt beim Personaleingang eine Ausweispflicht. «Falsche» Zugehörige werden verzeigt und die verantwortliche Person wird vom Markt ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln / Schutzkonzept halte?
Personen die sich nicht an diese Zutrittsregelungen halten, gefährden den Markt. Die Maske muss auf dem ganzen Areal, ob in der Hütte oder im Dorf unterwegs getragen werden (ab dem Moment, wo man während den Öffnungszeiten auf Platz kommt). Die Nase und der Mund sind mit einer Maske bedeckt (Spuckschutz Schild wie auch Schals sind nicht genügend).
1. Erinnerung – 1. Mahnung an die betroffene Person
2. Erinnerung – CHF 200.- Abzug von der Einzahlung
3. Erinnerung – Aufforderung und die betroffene Person muss den Markt verlassen und kann allenfalls getestet zurück kommen.
Bitte gedenkt, dass das OK und der Veranstalter zur Haft gezogen werden und verpflichtet sind, den Zutritt der Aussteller und deren Mitarbeitenden zu kontrollieren und vor Ort zu checken.
FAQ zu den Corona Regelungen 10.11.2021